Mitgliedschaft in der GJF
Erwerb
Reguläres Mitglied der GJF kann jede Person mit einem abgeschlossenem Hochschulstudium werden, die sich vorwiegend und unter Verwendung japanischsprachigen Materials wissenschaftlich mit Japan befasst. Die reguläre Mitgliedschaft vermittelt ein Stimmrecht; sie verpflichtet zur Zahlung des vollen Mitgliedsbeitrages.
Die Voraussetzungen für die korrespondierende Mitgliedschaft sind gleich. Korrespondierendes Mitglied kann indes nur werden, wer seinen Wohnsitz dauerhaft außerhalb des deutschsprachigen Sprachraums hat. Die korrespondierende Mitgliedschaft vermittelt kein Stimmrecht; sie verpflichtet zur Zahlung lediglich des halben Mitgliedsbeitrages.
Die dritte Kategorie der Mitgliedschaft bilden die körperschaftlichen Mitglieder. Dabei handelt es sich um Institutionen der Japanforschung. Diese sind zur Zahlung des vollen Mitgliedsbeitrages verpflichtet, haben aber kein Stimmrecht.
Der schriftliche Antrag auf Mitgliedschaft ist mit Hilfe des nachstehenden Antragsformulars (, 270 KB), das auch per Fax übermittelt werden kann, an den Schatzmeister der GJF zu richten. Dieser führt die von der Satzung vorgesehene Entscheidung des Vorstands herbei und informiert den Antragsteller.
Mitgliedsbeitrag
Auf der Mitgliederversammlung in Wittenberg im Jahre 2003 ist der Mitgliedsbeitrag für reguläre Mitglieder auf 42 € im Jahr festgesetzt worden. Korrespondierende, teilzeitbeschäftigte und erwerbslose Mitglieder zahlen die Hälfte dieses Betrages, also 21 € im Jahr. Der Antrag auf Berücksichtigung des gekürzten Betrages ist mit den für einen Nachweis geeigneten Dokumenten ebenfalls an den Schatzmeister zu richten.
Bei gleichzeitig bestehender Mitgliedschaft in der Vereinigung für Sozialwissenschaftliche Japanforschung (VSJF) reduziert sich der Mitgliedsbeitrag für reguläre Mitglieder um € 10,––.
Der Mitgliedsbeitrag ist am 1. Januar des Jahres fällig. Er ist auf das Konto der Gesellschaft bei der Sparkasse Trier, BLZ 585 501 30, Konto-Nr. 1159045 (IBAN: DE16 5855 0130 0001 1590 45) unaufgefordert zu überweisen.
Damit die Zahlungspflicht nicht in Vergessenheit gerät, bitten wir die Mitglieder, die über ein Konto in der Bundesrepublik Deutschland verfügen, einen Dauerauftrag einzurichten.
Für die Überweisung von außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist für die Staaten, die dem System der International Bank Account Number (kurz: IBAN) angeschlossen sind (also insbesondere im deutschen Sprachraum Österreich und die Schweiz) folgende IBAN: DE60 3701 0050 0439 0125 03 zu verwenden. Auch der sog. SWIFT/BIC-Code kann bei der Auslandsüberweisung erforderlich oder hilfreich sein. Er lautet: PBNKDEFF.
Für Überweisungen aus Japan ist die Nutzung der Zahlungsverkehrsdienstleistungen der japanischen Post offenbar die kostengünstigste Methode. Dort ist ein Formular mit der japanischsprachigen Aufschrift 国際送金請求書兼告知書(講座当て用), oder auf Englisch: International Remittance Application and Declaration Form (Remittance to Account) zu verwenden. Erfahrungsgemäß sind aber allenfalls die Sachbearbeiter größerer Postfilialen mit dem Verfahren vertraut. Es ist in jedem Fall darauf zu achten, dass die Kosten für die Überweisung vom Zahlungsschuldner zu tragen sind.
Das Kreditkarteninkasso des Mitgliedsbeitrages wird wegen der damit für die Gesellschaft verbundenen hohen Kosten nicht angeboten.
Mitunter wird bei Überweisungen die Adresse der Gesellschaft verlangt. Diese lautet:
Gesellschaft für Japanforschung e.V.
c/o Prof. Dr. Andreas Regelsberger
Universität Trier
Fachbereich II
Japanologie
Universitätsring 15
54296 Trier
Mitgliederverzeichnis
Die Gesellschaft führt ein Mitgliederverzeichnis mit Angabe des Namens und Wohnsitzes des Mitgliedes. Jedes Mitglied erklärt mit dem Antrag auf Aufnahme in die Gesellschaft ihr/sein Einverständnis mit dieser Angabe. Gemeinnützigkeit Die Gesellschaft für Japanforschung ist eine gemeinnützige Einrichtung. Dieser Status erlaubt es den Mitgliedern, die Beitragszahlungen im Rahmen Ihrer Einkommenssteuererklärung als Werbungskosten geltend zu machen. Zum Nachweis der erfolgten Zahlung werden indes wegen der damit verbundenen Kosten nur auf Wunsch Quittungen ausgestellt und postalisch versandt. Die Finanzämter in der Bundesrepublik Deutschland erkennen bei Zahlungen bis zu 100 € den entsprechenden Kontoauszug als ausreichenden Nachweis an.
Die Gesellschaft wird beim Finanzamt Marburg-Biedenkopf unter der Steuer-Nr. 031 250 59243 geführt.
Spenden
Über den Mitgliedsbeitrag hinausgehende Spenden an die Gesellschaft sind jederzeit willkommen. Einige Mitglieder haben sogar die Einzugsermächtigungen entsprechend ausgefüllt. Auch die Spenden sind wegen des Gemeinnützigkeitsstatus der Gesellschaft von den Steuern absetzbar.
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